Ob Ihr Haus aufgestockt werden darf, hängt von Statik, Bebauungsplan und Bewilligung ab. Wir sagen Ihnen vor dem Angebot offen, was bei Ihrem Haus möglich ist.
Beim Aufstocken erhält Ihr Haus ein zusätzliches Geschoss; das ist mehr als ein Dachausbau.
Statik
Bei einer Aufstockung trägt Ihr Haus zusätzliches Gewicht und muss trotzdem standsicher bleiben. Ob das möglich ist, zeigt die Statik, also die Berechnung, welche Lasten die Bauteile sicher abtragen.
Soll für einen offenen Grundriss darunter eine tragende Wand entfernt werden, übernehmen wir das ebenfalls.
Höhe
Wie hoch Ihr Haus werden darf, legen der Bebauungsplan der Stadt Wien und die Bauordnung fest, etwa über die Bauklasse (§ 75), die die zulässige Gebäudehöhe bestimmt, und den zulässigen Gebäudeumriss (§ 81 Wiener Bauordnung). Das sehen wir uns vor dem Angebot an.
Bewilligung für die Aufstockung
Eine Aufstockung vergrößert Ihr Haus nach oben. Die Wiener Bauordnung nennt das einen Zubau, und dafür ist vor Beginn eine Bewilligung nötig. Die Einreichung übernehmen wir. Für Stadtbild, Brandschutz, Aufzug und Stellplätze gelten die Regeln, die die Tabelle weiter unten zum Dachausbau nennt. Entstehen durch die Aufstockung neue Wohnungen, kann ein Aufzug Pflicht sein.
Bei einem Dachausbau in Wien sind die folgenden Punkte zu klären. Das tun wir mit Ihnen, bevor wir einreichen.
| Thema | Was gilt | Was wir für Sie tun |
|---|---|---|
| Bewilligung für den Dachausbau | In der Regel nötig, etwa weil das Gebäude vergrößert wird oder sich seine äußere Gestalt ändert (§ 60 Wiener Bauordnung). Die Bewilligung erteilt die Baupolizei der Stadt Wien (Magistratsabteilung 37). | Wir erstellen die Pläne und reichen sie ein. |
| Stadtbild | Die Magistratsabteilung 19 prüft, ob der Ausbau ins Stadtbild passt, etwa nach Baustil, Größe, Proportionen und Einsehbarkeit; die Begutachtung durch die MA 19 ist gebührenfrei. In Schutzzonen sind zusätzliche Unterlagen nötig; bei Denkmalschutz ist das Bundesdenkmalamt beteiligt. | Wir stimmen die Planung darauf ab und bereiten die Unterlagen vor. |
| Brandschutz | Es gelten die Brandschutz-Richtlinie 2 des Österreichischen Instituts für Bautechnik (OIB-Richtlinie 2) und die Richtlinie der Baupolizei zum nachträglichen Dachgeschossausbau. | Wir planen den Brandschutz von Anfang an mit. |
| Aufzug | Pflicht, wenn durch einen Zubau, etwa eine Aufstockung, neue Wohnungen oder Betriebseinheiten entstehen und das Haus vor oder nach dem Zubau mehr als zwei Hauptgeschosse hat (§ 111; Hauptgeschosse nach § 87 Wiener Bauordnung). Ausgenommen sind unter anderem Wohngebäude mit nur einer Wohnung und Reihenhäuser. Beim Ausbau im bestehenden Dach kommt es auf den Einzelfall an. | Wir prüfen vor der Einreichung, ob Ihr Haus einen Aufzug braucht. |
| Stellplätze | Schafft der Ausbau zusätzliche Wohnfläche, kann eine Stellplatzpflicht entstehen (§ 48 und § 50 Wiener Garagengesetz 2008). Sie wird mit Stellplätzen erfüllt oder mit einer Ausgleichsabgabe, also einer Zahlung an die Stadt Wien. | Wir prüfen das vor der Einreichung. |
| Mehrere Eigentümer im Haus | Gehört der Dachboden zu einem Haus mit mehreren Eigentümern, ist vor der Planung zu klären, wer ihn ausbauen darf. | Wir besprechen das Vorgehen im Erstgespräch. |
| Während der Bauarbeiten | Das Merkblatt der Baupolizei nennt für die Bauzeit: Benützte Räume bleiben in der Heizperiode beheizbar, benützte Wohnungen sicher erreichbar, und ein befugter Sachverständiger prüft die Dachbodendecken. | Wir stimmen die Bauführung darauf ab. |
Einen Preis nennen wir, sobald wir Ihren Dachboden kennen. Diese Punkte bestimmen ihn:
- ✓Größe und Zustand des Dachbodens
- ✓Dachstuhl: ob er bleiben kann oder ein Rohdachaufbau nötig ist
- ✓Umfang: Ausbau im bestehenden Dach oder Aufstockung
- ✓Ergebnis der Statik, etwa ob Decken verstärkt werden müssen
- ✓Vorgaben der Bewilligung, etwa zu Brandschutz und Aufzug
Nach dem Erstgespräch und in der Regel einer Besichtigung bei Ihnen erhalten Sie ein nachvollziehbar kalkuliertes Angebot mit Terminplan.